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ZPO § 915e Empfänger von Abdrucken; Auskünfte aus Abdrucken; Listen; Datenschutz

ZPO § 915e Empfänger von Abdrucken; Auskünfte aus Abdrucken; Listen; Datenschutz

[ Auszug: (1) Abdrucke erhalten a) Industrie- und Handelskammern sowie Körperschaften des öffentlichen     Rechts, in denen Angehörige eines Berufes kraft Gesetzes    ... ]